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Haftung

Haftung ist die Pflicht, für Schulden oder Schäden einzustehen.

Die Haftung kann sich auf das gesamte Vermögen des Schuldners erstrecken oder als beschränkte Haftung nur Teile seines Vermögens einbeziehen (so haftet z. B. der Gesellschafter einer GmbH nur mit seinem Geschäftsanteil und nicht mit seinem Privatvermögen).

Ansprüche, die aus einer Haftung resultieren, können grundsätzlich über eine Klage vor Gericht durchgesetzt werden.

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