Handelsbilanz
Der Begriff Handelsbilanz wird in zweierlei Bedeutung verwandt:
- Im Betrieb die nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) zu bestimmten Anlässen (z.B. Jahresabschluss) erstellte Bilanz. Sie erfasst auf der Aktivseite das Vermögen und auf der Passivseite das Kapital eines Unternehmens. Die Handelsbilanz ist die Grundlage der Steuerbilanz.
- In der Volkswirtschaft die Auflistung der von einem Land innerhalb einer bestimmten Periode aus- und eingeführten Waren, wobei die Exporte auf der Aktivseite und die Importe auf der Passivseite der Handelsbilanz erfasst werden.