Handelsregister
Das Handelsregister ist ein öffentliches, von den Amtsgerichten geführtes Verzeichnis, in dem die Kaufleute eines Amtsgerichtsbezirks unter ihrem Firmennamen erfasst und bestimmte sie betreffende Rechtsgeschäfte niedergelegt werden. Das Handelsregister ist in die Abteilungen A (Einzelunternehmen und Personengesellschaften) und B (Kapitalgesellschaften) untergliedert.
Die Anmeldung zum Handelsregister muss schriftlich und in Form der notariellen Beurkundung erfolgen. Eintragungspflichtig sind u. a. Firma und Geschäftssitz, der Name des Inhabers bzw. entsprechend der Unternehmensform der Name der Gesellschafter, Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder, Prokura, die Höhe des Haftungskapitals bei der AG und GmbH sowie die Auflösung der Gesellschaft oder die Eröffnung eines Insolvenzerfahrens.
Ferner müssen sämtliche Änderungen oder Löschungen der rechtsrelevanten Tatbestände ins Handelsregister eingetragen werden. Die Löschung der Eintragungen erfolgt dadurch, dass sie rot unterstrichen werden. Die rechtliche Wirkung der Eintragungen kann entweder deklatorisch oder konstitutiv sein:
Eine deklatorische (rechtsbekundende) Wirkung liegt bei Tatbeständen vor, die schon vor der Eintragung rechtsgültig waren (z. B. die Erteilung einer Prokura). Bei konstitutiven (rechtsbegründenden) Eintragungen wird der entsprechende Tatbestand erst durch die Eintragung rechtswirksam (z. B. Form- und Kaufmann).
Die Eintragung ins Handelsregister dient der Information und dem Schutz der Öffentlichkeit. Dabei gilt die Vermutung der Richtigkeit der eingetragenen Tatbestände. Die Einsicht in das Handelsregister ist jedermann gebührenfrei gestattet. Darüber hinaus werden die Einträge in das Handelsregister im Bundesanzeiger und in mindestens einer weiteren Zeitung, die im Amtsgerichtsbezirk erscheint, veröffentlicht.