🏠 » Lexikon » I » IHK

Industrie- und Handelskammer (IHK)

Die IHK (Industrie- und Handelskammer) ist die regionale Interessenvertretung der gewerblichen Wirtschaft, in der alle Gewerbetreibenden eines Kammerbezirks (außer dem Handwerk) zwangsweise zusammengeschlossen sind.

Die IHK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und finanziert sich über die Beiträge ihrer Mitglieder. Ihre Aufgaben liegen u. a. in der Förderung der gewerblichen Wirtschaft, der Mitgliederberatung und der Überwachung der Berufsausbildung.

Die einzelnen IHK sind auf Bundesebene im Deutschen Industrie- und Handelstag (DIHT) organisiert.

Bitte bewerten (1 - 5):

Der Artikel IHK
befindet sich in der Kategorie:
Rechtslexikon