🏠 » Lexikon » I » InsOInsO Die Abkürzung InsO steht für Insolvenzordnung.Die Insolvenzordnung regelt in Deutschland das Insolvenzverfahren, das dazu dient, mehrere Gläubiger eines zahlungsunfähigen (insolventen) Schuldners gleichmäßig zu befriedigen. Artikel, die Dir auch gefallen könnten:NachlassverwaltungLohnpfändungGläubiger VORHERIGER ARTIKELIPR NÄCHSTER ARTIKELICC