Juristische Person
Eine Juristische Person nennt man eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse, sofern sie eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, also rechtsfähig ist und in eigenem Namen Rechtsgeschäfte durchführen kann. Die juristische Person ist gegenüber ihren Mitgliedern ein eigenständiges Rechtssubjekt.
Zu unterscheiden ist zwischen juristischen Personen des Privatrechts (z.B. Vereine, Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung) und juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Gebietskörperschaften, Industrie- und Handelskammern oder Stiftungen).