Kauf
Der Kauf ist ein Geschäft auf Gegenseitigkeit, bei dem der Käufer ein vom Verkäufer angebotenes Gut gegen Bezahlung übernimmt. Grundlage eines Kaufes ist ein schriftlicher oder mündlicher Kaufvertrag, der in der Regel formlos ist (eine Ausnahme bildet der Grundstückskauf, der notariell beglaubigt und ins Grundbuch eingetragen werden muss).
Ein Kaufvertrag kommt durch mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen zu Stande: dem Antrag und der Annahme. Dabei kann die Initiative entweder vom Verkäufer ausgehen, der ein Angebot macht, das der Käufer annimmt, oder vom Käufer, der eine Bestellung ohne vorhergehendes Angebot ausspricht, die der Verkäufer annimmt.
Mit dem Abschluss des Kaufvertrages übernehmen beide Parteien Pflichten (Verpflichtungsgeschäft), die sie erfüllen müssen (Erfüllungsgeschäft). So ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Ware ordnungsgemäß (d. h. zur vereinbarten Zeit, am vereinbarten Ort und ohne Mängel) zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen, während der Käufer die Pflicht hat, den vereinbarten Preis zu zahlen und die Ware abzunehmen.
Mit Abschluss des Kaufgeschäftes wird der Käufer zum Eigentümer der Ware. Dieses Eigentumsrecht gilt auch dann, wenn dem Verkäufer die verkaufte Sache gar nicht gehörte (so genannter gutgläubiger Erwerb).