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KfH

Die Abkürzung KfH steht für Kammer für Handelssachen.

Die KfH ist eine Kammer am Landgericht, die bei Handelssachen anstelle der allgemeinen Zivilkammer zuständig ist.

Die Kammer für Handelssachen ist ein spezieller Spruchkörper für Handelssachen beim Landgericht (vgl. §§ 93 ff. GVG)

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