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Lastschriftverfahren

Das Lastschriftverfahren ist eine Form des bargeldlosen Zahlungsverkehrs zur Begleichung von Forderungen.

Es gibt zwei Arten von Lastschriftverfahren: den Abbuchungsauftrag, bei dem der Zahlungspflichtige seine Bank beauftragt, Lastschriften des Zahlungsempfängers von seinem Konto abzubuchen, und das Einzugsermächtigungsverfahren, bei dem der Zahlungspflichtige den Zahlungsempfänger ermächtigt, die fälligen Forderungen über eine Lastschrift von seinem Konto einzuziehen.

Ein Widerspruchsrecht des Zahlungspflichtigen gegen die Kontobelastung oder ihre Zurückweisung durch die Bank auf Grund einer fehlenden Kontodeckung ist dabei nur bei dem Einzugsermächtigungsverfahren möglich. Das Kennzeichen von Lastschriftverfahren ist, dass die Zahlung - im Gegensatz zur Überweisung - vom Zahlungsempfänger und nicht vom Zahlungspflichtigen ausgelöst wird.

Lastschriftverfahren eignen sich besonders für wiederkehrende Zahlungen in wechselnder Höhe (z. B. Telefongebühren, Steuerzahlungen oder die regelmäßigen Rechnungen eines Lieferanten).

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