Laufzeit
Die Laufzeit ist bei schuldrechtlichen Verhältnissen der vorab festgelegte Zeitraum von der Aufnahme der Schuld bis zur vollständigen Erfüllung der Zahlungsverbindlichkeiten, z. B. bei Krediten die Zeit zwischen der Auszahlung des Kredits und seiner Tilgung, bei festverzinslichen Wertpapieren die Zeit zwischen ihrer Ausgabe und der Rückzahlung.