lt. d. u. g.
Die Abkürzung lt. d. u. g. steht für laut diktiert und genehmigt.
Das bedeutet, dass eine auf Diktiergerät aufgenommene Aussage oder Erklärung vor Gericht von der Partei, Zeugen oder anderen Beteiligten als richtig genehmigt wurde.
Es ersetzt die schriftliche Protokollierung während des Prozesses, das Protokoll wird später durch die Geschäftsstelle abdiktiert.