Mahnung
Eine Mahnung ist die Aufforderung eines Gläubigers an einen Schuldner, seine Verbindlichkeiten zu erfüllen. Die Mahnung ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie beginnt in der Regel mit einem außergerichtlichen Mahnverfahren. Der Gläubiger fordert den Schuldner brieflich zur Begleichung seiner Schulden auf, indem er ihn zunächst an seine Verpflichtungen erinnert.
Nutzt dieses Erinnerungsschreiben nichts, folgen schriftliche Mahnungen, die als solche klar kenntlich sein müssen. Kommt der Schuldner weiterhin seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann der Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren anstrengen.
Das gerichtliche Mahnverfahren wird durch einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides beim zuständigen Amtsgericht eröffnet. In dem Mahnbescheid fordert das Gericht den Schuldner auf, innerhalb von zwei Wochen seine Schulden zu begleichen oder dem Gericht mitzuteilen, ob er gegen den Anspruch des Gläubigers Widerspruch einlegt.
Geschieht dies, so wird das Verfahren in einen Zivilprozess übergeleitet. Erhebt der Schuldner keinen Widerspruch, erfüllt aber auch seine Verpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht, so kann dieser beim Gericht den Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragen. Auf Grund dieses Bescheides kann der Gläubiger seine Forderung zwangsweise durch eine Zwangsvollstreckung eintreiben lassen, wenn der Schuldner nicht innerhalb von zwei Wochen seine Schulden bezahlt oder Einspruch einlegt.