Mortuus redhibetur
Der lateinische Satz Mortuus redhibetur bedeutet übersetzt Der Tote wird zurückgewährt. Die Rückabwicklung eines Austauschvertrags wegen eines Sachmangels, arglistiger Täuschung o. ä. wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Vertragsgegenstand untergeht, ohne dass, wer ihn zurückzugewähren hatte, dies vertreten muss.