Nemo errans rem suam amittit
Der lateinische Satz Nemo errans rem suam amittit bedeutet übersetzt Niemand, der irrt, verliert seine Sache. Ein Verwalter fremder Sachen, der für seinen Geschäftsherrn handeln will, irrtümlich, aber eigene Sachen hingibt, entäußert sich seines Eigentums dadurch nicht.