🏠 » Lexikon » O » OStAOStA Die Abkürzung OStA steht für Oberstaatsanwalt.Der Oberstaatsanwalt ist Abteilungsleiter einer Staatsanwaltschaft, führt die Fachaufsicht über die Staatsanwälte seiner Abteilung und bearbeitet besonders herausragende Verfahren selbst. Artikel, die Dir auch gefallen könnten:StAGStAZVG VORHERIGER ARTIKELOSZE NÄCHSTER ARTIKELOLV