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Partnerschaftsgesellschaft

Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine Form der Personengesellschaft, die allen freiberuflich Tätigen (z. B. Ärzten, Steuerberatern oder Architekten) die Möglichkeit bietet, sich zusammenzuschließen (z. B. in Architekturbüros). Die Partnerschaftsgesellschaft darf nur aus natürlichen Personen bestehen, die in der Partnerschaft ihren Beruf ausüben, und muss ins Partnerschaftsregister eingetragen werden.

Sie ist ein eigenständiges Rechtssubjekt und ist verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Neben der Gesellschaft selbst haften die einzelnen Partner als Gesamtschuldner. Die persönliche Haftung für eine fehlerhafte Berufsausübung kann auf den oder die Partner beschränkt werden, die für die entsprechenden Tätigkeiten verantwortlich sind.

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