Pfand
Ein Pfand ist ein Vermögensgegenstand, den der Schuldner dem Gläubiger als Sicherheit für eine Forderung überlässt. Ein Pfand kann eine Sache (z.B. Schmuck) oder ein Recht (z. B. eine Hypothek) sein.
Handelt es sich um eine bewegliche Sache, so muss sie dem Gläubiger übergeben werden. Pfandrechte an unbeweglichen Sachen (Grundstücke, Gebäude) müssen ins Grundbuch eingetragen werden.
Kann der Schuldner die fällige Forderung nicht zahlen, so ist der Gläubiger zur Verwertung der verpfändeten Güter berechtigt (Pfandrecht), die in der Regel durch Verkauf der Sachen auf dem Wege einer öffentlichen Versteigerung, bei Rechten durch Einziehung oder Zwangsvollstreckung erfolgt.