PKV
Die Abkürzung PKV steht für Prozesskostenvorschuss.
In einem Rechtsstreit um Unterhalt kann im Wege einer einstweiligen Anordnung von dem Unterhaltsverpflichteten Prozesskostenvorschuss verlangt werden, wenn dieser finanziell in der Lage ist.
Der Prozesskostenvorschuss soll den Unterhaltsberechtigten in die Lage versetzen, seinen Unterhaltsanspruch gegen den Unterhaltsverpflichteten überhaupt gerichtlich geltend machen zu können.
Der Prozesskostenvorschuss ist gegenüber Prozesskostenhilfe vorrangig.