Preisbindung
Unter Preisbindung wird die Verpflichtung des Handels und anderer Weiterverkäufer verstanden, die vom Hersteller bezogenen Waren und Dienstleistungen zu einem von ihm festgesetzten Preis zu verkaufen.
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Preisbindung seit 1974 verboten. Allerdings gibt es Ausnahmen u. a. für Verlagserzeugnisse (z.B. Bücher, Zeitschriften), Verkehrsunternehmen (z.B. die Deutsche Bundesbahn), Banken, Versicherungen sowie landwirtschaftliche Genossenschaften.
Gesetzlich erlaubt ist ferner die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, die jedoch keine bindende Wirkung für die Wiederverkäufer besitzt.