🏠 » Lexikon » Q » Quod evincitur, in bonis non est

Quod evincitur, in bonis non est

Der lateinische Satz Quod evincitur, in bonis non est bedeutet übersetzt Was entwehrt wird, gehört nicht zum Vermögen. Sachen, die ein Dritter herausverlangt, weil sie ihm gehören, gehören weder zum haftenden Vermögen ihres gegenwärtigen Besitzers, noch sind sie bei einer Vermögensaufstellung, etwa zu erbrechtlichen Zwecken, zu veranschlagen.

Bitte bewerten (1 - 5):

Der Artikel Quod evincitur, in bonis non est
befindet sich in der Kategorie:
Rechtslexikon