RE
Die Abkürzung RE steht für Rechtsentscheid.
Eine Rechtsentscheid ist eine bindende Entscheidung eines Oberlandesgerichts im Wohnraummietrecht, bei der dem Oberlandesgericht von einem Landgericht eine einzelne Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt wurde.
Das Institut des Rechtsentscheids wurde zum 1. Januar 2002 abgeschafft.