Rechtsquelle
Der Begriff Rechtsquelle wird häufig auch synonym verwendet mit den Begriffen Rechtssatz, Rechtsvorschrift oder Rechtsnorm.
Unter einer Rechtsquelle wird der Ursprungsort oder die Grundlage einer Rechtsvorschrift verstanden. Dabei kann es sich neben dem in Form von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Richtlinien oder auch Urteilen, Erlassen und Tarifverträgen vorliegenden geschriebenen Rechts auch um das sogenannte Gewohnheitsrecht handeln.
Der für einen Rechtsstaat gültige Begriff der Rechtsquelle umfasst demnach sämtliche schriftlich festgehaltenen Texte über Gesetze und Rechtsverordnungen sowie das geltende Gewohnheitsrecht als ungeschriebenes, aber dennoch aufgrund langjährig bestehender Zustände und einer allgemeinen Übereinkunft über deren Gültigkeit bestehendes Recht.
Rechtsquellen können dem nationalen und supranationalen Recht zugeordnet werden. Das nationale Recht bezieht sich auf das für einen Staat gültige Recht und betrifft zum Beispiel konkrete Gesetzesbereiche, wie etwa das Steuerrecht des jeweiligen Staates. Diese (sowie sämtliche andere nationale Rechtsbereiche) ordnen sich unter das supranationale Recht unter. Dieses bezeichnet ein anderen (nationalen) Rechtsvorschriften übergeordnetes globales Recht, wie etwa die Menschenrechte.
Letztlich stellt eine Rechtsquelle einen Maßstab zur Beurteilung jedweden juristischen Sachverhaltes dar, im Gegensatz etwa zu Sitten, Bräuchen oder der Moral. Die zur Beantwortung juristischer Fragen herangezogenen Rechtsnormen werden vom jeweiligen Gesetzgeber erlassen und unterliegen der sogenannten Gerichtsfähigkeit.
Welchen Sinn hat eine Rechtsquelle?
Eine Rechtsquelle bzw. die Gesetzgebung erfüllt nach der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung e.V. den Zweck, das Zusammenleben zu organisieren und zu regeln, eine soziale Gerechtigkeit zu fördern sowie gleichzeitig dafür zu sorgen, durch entsprechende Gesetze unnötige Ausgaben und eine erschwerte Umsetzung des Rechts für die Bürgerinnen und Bürger eines Staates zu vermeiden.
Wie zitiere ich eine Rechtsquelle richtig?
Das korrekte Zitieren von Rechtsquellen verfolgt den Zweck, relevante Aussagen bzw. den maßgeblichen Wortlaut von Rechtsvorschriften ausfindig machen zu können. Die für Rechtsquellen gültigen Zitierregeln haben besonders dann eine große Bedeutung, wenn beispielsweise Verweise auf andere Rechtsvorschriften oder Änderungsvorschriften vorgenommen werden.
Das Handbuch der Rechtsförmlichkeit definiert die genauen Zitierhinweise von Rechtsvorschriften. Darin wird zunächst das Vollzitat vorgestellt, welches grundsätzlich für die Zitation von Gesetzen und Rechtsverordnungen zur Anwendung kommt. Das Vollzitat enthält neben dem Zitiernamen auch die Angabe der Ausfertigung oder der letzten Bekanntmachung sowie die Fundstelle und ggf. auch entsprechende Änderungshinweise der jeweiligen Rechtsquelle.
Das Handbuch beschreibt aber unter dem Punkt 3 "Zitierweise von Rechtsvorschriften" auch die Zitation von Bestandteilen von Rechtsvorschriften sowie die Zitation der einzelnen Gesetzbücher des Sozialgesetzbuches. Auch die besondere Zitierung des Einigungsvertrages vom 31.08.1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik werden anhand zahlreicher Beispiele im benannten Handbuch vorgestellt.
Welche Rechtsquellen werden in Deutschland häufig zitiert?
Eine wichtige Rechtsquelle in Deutschland ist das Grundgesetz (GG). Dieses beinhaltet nach Vorbemerkungen die Grundrechte sowie organisatorische Angaben und nimmt den höchsten Rang aller deutschen Rechtsnormen ein. Darin werden neben den Rechten von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber dem Staat auch deren Umgangs-und Verhaltensweisen untereinander definiert.
Aber auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) wird häufig zitiert. Dies liegt mitunter daran, dass es Regelungen zwischen Privatpersonen untereinander trifft.
Rechtsquellen - Definition & Erklärung - Zusammenfassung
Im Zusammenhang mit Rechtsquellen ist wichtig zu merken:
- Rechtsquelle ist der Ursprung einer Rechtsgrundlage
- Formen der Rechtsquellen: Gesetze, Verordnungen, Satzungen, Gewohnheitsrecht
- Sinn und Zweck einer Rechtsquelle: Zusammenleben organisieren
- häufig zitierte Rechtsquellen in Deutschland: GG und BGB