🏠 » Lexikon » R » RiArbG RiArbG Die Abkürzung RiArbG steht für Richter am Amtsgericht. Die Amtsgerichte werden vor allem in Verfahren des Zivil- und des Strafrechts tätig. Sie sind grundsätzlich mit Einzelrichtern besetzt. Artikel, die Dir auch gefallen könnten:RiBGHZPORiOLG VORHERIGER ARTIKELRiBGH NÄCHSTER ARTIKELRi