🏠 » Lexikon » R » RiArbGRiArbG Die Abkürzung RiArbG steht für Richter am Amtsgericht.Die Amtsgerichte werden vor allem in Verfahren des Zivil- und des Strafrechts tätig.Sie sind grundsätzlich mit Einzelrichtern besetzt. Artikel, die Dir auch gefallen könnten:RiBGHZPORiOLG VORHERIGER ARTIKELRiBGH NÄCHSTER ARTIKELRi