RPfl
Die Abkürzung RPfl steht für Rechtspfleger.
Rechtspfleger sind Beamte des gehobenen Justizdienstes an Gerichten und Staatsanwaltschaften, die durch das Rechtspflegergesetz (RPflG) übertragenen Aufgaben wahrnehmen.
Die Abkürzung RPfl steht für Rechtspfleger.
Rechtspfleger sind Beamte des gehobenen Justizdienstes an Gerichten und Staatsanwaltschaften, die durch das Rechtspflegergesetz (RPflG) übertragenen Aufgaben wahrnehmen.