🏠 » Lexikon » R » RPfl

RPfl

Die Abkürzung RPfl steht für Rechtspfleger.

Rechtspfleger sind Beamte des gehobenen Justizdienstes an Gerichten und Staatsanwaltschaften, die durch das Rechtspflegergesetz (RPflG) übertragenen Aufgaben wahrnehmen.

Bitte bewerten (1 - 5):

Der Artikel RPfl
befindet sich in der Kategorie:
Rechtslexikon