🏠 » Lexikon » R » RVG

RVG

Die Abkürzung RVG steht für Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bildet die gesetzliche Grundlage der Abrechnung der Vergütung der Rechtsanwälte.

Das RVG ersetzte zum 1. Juli 2004 die bis dahin geltenden Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO).

Bitte bewerten (1 - 5):

Der Artikel RVG
befindet sich in der Kategorie:
Rechtslexikon