Scheinkaufmann
Ein Scheinkaufmann ist jemand, der seine Firma ins Handelsregister eintragen lässt, obgleich sie kein Handelsgewerbe darstellt und auch sonst die gesetzlichen Voraussetzungen zur Erlangung der Kaufmannseigenschaft fehlen (Kaufmann).
Er tritt damit nach außen als Kaufmann auf, ohne es zu sein (z. B. ein freiberuflich tätiger Rechtsanwalt oder Arzt). In diesem Fall bestimmt das Handelsrecht, dass der Scheinkaufmann zum Schutz Außenstehender wie ein echter Kaufmann zu behandeln ist, das heißt auch für den Scheinkaufmann ist das Handelsgesetzbuch als Sonderrecht des Kaufmanns bindend.