Sicherheiten
Dem Gläubiger zugestandener Anspruch auf Vermögenswerte bzw. Rechte des Schuldners oder eines Dritten zur Absicherung von Forderungen, insbesondere von Krediten.
Dabei wird zwischen Sachsicherheiten (z. B. Pfandrechte, Hypotheken oder Grundschulden) und Personensicherheiten als Haftungszusagen Dritter (z. B. Bürg-schaften oder Garantien) unterschieden.