SigG
Die Abkürzung SigG steht für Signaturgesetz.
Das Signaturgesetz regelt in Deutschland das Verfahrensrecht und die Gerichtsverfassung innerhalb der Sozialgerichtsbarkeit.
Es wurde mit Wirkung vom 29. Juli 2017 durch das Vertrauensdienstegesetz (VDG) abgelöst.