🏠 » Lexikon » T » TBTB Die Abkürzung TB steht für Tatbestand.Auch gesetzlicher Tatbestand, bezeichnet die Gesamtheit der gesetzlichen Voraussetzungen für das Vorliegen einer strafbaren Handlung. Artikel, die Dir auch gefallen könnten:OWiVerwirklicht das Mülltauchen den Tatbestand des Diebstahls?Gesetzliche Erbfolge VORHERIGER ARTIKELTKG NÄCHSTER ARTIKELSVT