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Juristische Abkürzungen-Themen im Rechtslexikon
GnR
GnR Die Abkürzung GnR steht für Genossenschaftsregister. Das Genossenschaftsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das über die Rechtsverhältnisse einer eingetragenen Genossenschaft (eG) Auskunft gibt.
GStA
GStA Die Abkürzung GStA steht für Generalstaatsanwalt. Der Generalstaatsanwalt ist der Behördenleiter einer Generalstaatsanwaltschaft und Dienstvorgesetzter der Staatsanwälte, Amtsanwälte, Rechtspfleger und sonstigen Bediensteten seines Bezirkes.
GKosfG
GKosfG Die Abkürzung GKosfG steht für Gerichtsvollzieherkostengesetz. Der Gerichtsvollzieher erhebt für seine Tätigkeit Gebühren nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz. Für die verschiedenen Tätigkeiten fallen unterschiedliche Kosten an.