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Juristische Abkürzungen-Themen im Rechtslexikon
KBA
KBA Die Abkürzung KBA steht für Kraftfahrt-Bundesamt. Als Bundesoberbehörde für den Straßenverkehr zuständig und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) unterstellt.
KG
KG Die Abkürzung KG steht für Kammergericht. Das Kammergericht ist die Bezeichnung für das Oberlandesgericht Berlin. Die in Deutschland einzigartige Bezeichnung hat allein historische Gründe.