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Treuhandverhältnis

Das Treuhandverhältnis (auch Treuhandschaft) ist eine Bezeichnung für ein Rechtsverhältnis, bei dem eine Person (Treugeber) einer anderen natürlichen oder juristischen Person (Treuhänder) ein Recht überträgt, das der Treuhänder zwar in eigenem Namen, aber nicht zu eigenem Vorteil ausüben darf (z. B. die Verwaltung eines fremden Vermögens oder die Pflege- und Vormundschaft).

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