Unlauterer Wettbewerb
Unlauterer Wettbewerb ist der Einsatz unerlaubter Mittel gegenüber konkurrierenden Unternehmen mit dem Ziel, diese zu behindern oder zu verdrängen. Nach der Generalklausel des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist jedes Konkurrenzverhalten rechtswidrig, das gegen die guten Sitten verstößt.
Dazu zählen u.a. irreführende Werbung, Absatz- und Wettbewerbsbehinderung, die Ausbeutung fremder Leistungen, Rechtsbruch, Marktstörung durch systematische Preisunterbietung, Bestechungs- und Schmiergelder, Anschwärzung von Konkurrenten sowie bestimmte Formen des Sonderverkaufs. Unlauterer Wettbewerb kann mit Geld- oder Gefängnisstrafen geahndet werden.