Versandklauseln
Versandklauseln sind Kurzformeln im Kaufvertrag, die regeln, wer die Kosten für die Beförderung der gekauften Ware zu tragen hat.
Insgesamt werden fünf verschiedene Versandklauseln unterschieden (siehe Tabelle), die von der größtmöglichen Belastung des Verkäufers mit den Transportkosten (frei Haus) bis hin zu seiner vollständigen Kostenbefreiung (ab Werk) reichen.
Versandklauseln im Überblick | |
frei Haus | der Verkäufer trägt die gesamten Transportkosten |
frachtfrei | der Verkäufer trägt die Transportkosten nur bis zur Empfangsstation |
frei Wagon | der Verkäufer trägt die Transportkosten bis zur Versandstation einschließlich der Verladekosten |
unfrei | der Verkäufer trägt die Transportkosten bis zur Versandstation |
ab Werk | der Verkäufer trägt nichts zu den Transportkosten bei |