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Versandklauseln

Versandklauseln sind Kurzformeln im Kaufvertrag, die regeln, wer die Kosten für die Beförderung der gekauften Ware zu tragen hat.

Insgesamt werden fünf verschiedene Versandklauseln unterschieden (siehe Tabelle), die von der größtmöglichen Belastung des Verkäufers mit den Transportkosten (frei Haus) bis hin zu seiner vollständigen Kostenbefreiung (ab Werk) reichen.

Versandklauseln im Überblick

frei Haus der Verkäufer trägt die gesamten Transportkosten
frachtfrei der Verkäufer trägt die Transportkosten nur bis zur Empfangsstation
frei Wagon der Verkäufer trägt die Transportkosten bis zur Versandstation ein­schließlich der Verladekosten
unfrei der Verkäufer trägt die Transportkosten bis zur Versandstation
ab Werk der Verkäufer trägt nichts zu den Transportkosten bei

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