🏠 » Lexikon » Z » ZVAZVA Die Abkürzung ZVA steht für Zwangsvollstreckungsauftrag.Auf Antrag durch den Gläubiger führen die Gerichtsvollzieher Vollstreckungen zum Beispiel aus Zahlungstiteln gegen einen Schuldner durch. Artikel, die Dir auch gefallen könnten:ZwangsvollstreckungMahnungMahnverfahren VORHERIGER ARTIKELZVG NÄCHSTER ARTIKELZV