Wirkung der Grundrechte
Die Grundrechte gehören zum Menschenbild der Demokratie: Der einzelne Mensch ist Träger von Rechten, mit denen er an der Gemeinschaft teilnimmt. Nur eine Gemeinschaft, in welcher der Einzelne selbstbestimmt leben kann, kann sich insgesamt selbst bestimmen.
Geschichtlich gesehen kommt das darin zum Ausdruck, dass die politischen Mitwirkungsrechte selbst Grundrechte sind – nicht nur, weil sie aus der gleichen historischen Erfahrung stammen wie die Demokratie, sondern weil in ihnen der Gedanke zum Ausdruck kommt, dass eine Mehrheitsmeinung nicht zwangsläufig immer die letzte Wahrheit sein muss.
Stattdessen gehört es von Anfang an zum Menschenbild, das den Grundrechten zugrunde liegt, dass die Freiheitsrechte sich auch in der Freiheit niederschlagen, die politische Willensbildung mitbestimmen zu können.