Normenhierarchien in Deutschland
Die Rechtsquellen in Deutschland stehen in einer bestimmten Rangordnung (= Normenhierarchie) zueinander. Jedes staatliche Handeln wird durch Rechtsvorschriften bestimmt. Sie sind der Ursprung für das zwischen dem Staat und den Bürgern/Unternehmen geltende Recht. Aus diesem Grund werden die Rechtsvorschriften auch als Rechtsquellen bezeichnet.
International kann man dabei folgende Rangordnung unterscheiden: Völkerrecht (1), Europarecht (2), Bundesrecht (3) und Landesrecht (4).
Die nationale Normenhierarchie (auch: Normenpyramide) sieht wie folgt aus: Verfassung (Grundgesetz), Parlamentsgesetze (formelle Gesetze), Rechtsverordnungen/Satzungen.