Rechtsquellen im öffentlichen Recht
Der Staat handelt gegenüber seinen Bürgern und Unternehmen aufgrund zahlreicher Vorschriften.
Es gibt geschriebenes und ungeschriebenes Recht. Der Großteil der Rechtsnormen ist dem geschriebenen Recht zuzuordnen. Daneben existiert aber noch das sogenannte Gewohnheitsrecht. Dabei handelt es sich um Regelungen, die nicht niedergeschrieben sind aber dennoch aufgrund der langjährigen Praxisanwendung zur Geltung kommen.
Das nationale Recht untergliedert sich in das Verfassungsrecht und das einfache Recht. Das Grundgesetz gilt als das Verfassungsrecht. Es legt die Grundordnung und die Grundwerte des Staates fest. Auch die Verträge der Europäischen Union zählen zum Verfassungsrecht. Hingegen gestaltet das einfache Recht die Rechtsbeziehungen innerhalb des Staates näher aus. Dabei muss das einfache Recht auf der Grundlage des Verfassungsrechts aufgebaut sein.
Eine weitere Untergliederung findet zwischen übernationalen und nationalen Gesetzen statt. Dem übernationalen Recht gehören das Völkerrecht das Europarecht an. Das nationale Recht umschreibt die Rechtsvorschriften, die ein Staat für sein Hoheitsgebiet erlässt.
Nach der Urheberschaft einer Rechtsnorm kann man zwischen Gesetzen und untergesetzlichen Rechtsvorschriften unterscheiden. Ein Gesetz wird von dem Gesetzgeber (Legislative) erlassen. Die untergesetzlichen Rechtsvorschriften werden durch die Verwaltung (Exekutive) erlassen. Sowohl die Gesetze als auch die untergesetzlichen Rechtvorschriften stellen abstrakt-generelle Regelungen dar. Im Rechtswesen beschreibt man aus diesem Grund die Gesetze der Legislative auch als Gesetz im formellen Sinne. Zu den Gesetzen im materiellen Sinne zählen die untergesetzlichen Rechtsvorschriften der Exekutive.