Frankfurter Tabelle
Die als Frankfurter Tabelle bekannte Liste wurde Mitte der 1980er-Jahre von der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt/Main erstellt und eingeführt, um die Berechnung von Reisepreisminderungen bei berechtigten Reisemängeln einer Pauschalreise zu erleichtern.
Obwohl die Liste nicht mehr aktualisiert wird, dient sie bis heute als Orientierung, ist aber weder für Gerichte noch für Reiseveranstalter verbindlich.
Wie stark der Preis bei einer Reise tatsächlich gemindert werden kann, hängt immer vom Einzelfall ab und muss gesondert betrachtet werden.
Was ist die Frankfurter Tabelle?
Die Frankfurter Tabelle ist eine von der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt/Main erstellte Liste zur Abschätzung der Höhe von Gewährleistungsansprüchen (Reisepreisminderungen) bei berechtigten Reisemängeln einer Pauschalreise.
Die Frankfurter Tabelle ist am Landgericht Frankfurt am Main entstanden, da eine besonders hohe Zahl an Reisevertragsfällen am Landgericht verhandelt wurden. Das liegt einerseits an der Ortsansässigkeit diverser Reiseveranstalter in der Region und andererseits an der Zuständigkeit des Landgerichts als Berufungsgericht für das Amtsgericht Bad Homburg von der Höhe.
Da die Frankfurter Tabelle keine Gesetzeskraft besitzt, wird sie nicht von allen Gerichten verwendet. Sie enthält nur Richtsätze und dient ausschließlich als Leitfaden oder Orientierungshilfe. Der Übersicht halber umfasst die Reisemängeltabelle vier Kategorien:
- Unterkunft - Gruppe I
- Verpflegung - Gruppe II
- Transport - Gruppe III
- Sonstiges - Gruppe IV
Wie ist die Frankfurter Tabelle zu benutzen?
Folgende Punkte müssen bei der Berechnung der Preisminderung beachtet werden:
- Geringfügige Beeinträchtigungen werden nicht berücksichtigt.
- Die Höhe des Prozentsatzes richtet sich bei Rahmensätzen nach der Intensität der Beeinträchtigung.
- Der Prozentsatz wird grundsätzlich vom Gesamtreisepreis der Reise erhoben.
- Bei Vorliegen mehrerer Mängelpositionen werden die Prozentsätze addiert und auf den Gesamtpreis angewendet.
- Ist die Reise durch einzelne Mängel oder durch Pflichtverletzungen des Reiseveranstalters schuldhaft erheblich in ihrer Gesamtheit beeinträchtigt worden, so kann die Preisminderung bis zum vollen Reisepreis steigen (§ 651 f Abs. 2 BGB).
Weitere Punkte zur Berechnung der Preisminderung können herangezogen werden:
- Flugverspätungen werden immer als Sonderfall gewertet. Bei einer Verspätung ab drei Stunden ist immer ein Anspruch auf Entschädigung, unabhängig von anderen Erstattungen möglich.
- Erstattung bei Gepäckverspätung sind immer möglich. Eine Preisminderung von 20 bis 25% sind möglich. Des Weiteren muss der Reiseanbieter die Kosten für Ersatzprodukte erstatten und bei Verlust von Gepäck dessen Inhalt ersetzen.
- Ein Schadensersatz für entgangene Urlaubszeit ist auch möglich. Ist die Reise erheblich in ihrer Durchführung beeinträchtigt, kann Schadensersatz für die entgangene Urlaubszeit geltend gemacht werden.
- Kündigung einer Reise nur schwer möglich. Der Vertrag kann nur bei schwerwiegende Unannehmlichkeiten oder mehreren Defiziten (Versäumnisse, die ein Gesamtausmaß von 20 % übersteigen) außerordentlich gekündigt werden.
Minderungen durch Mängel bei der Unterkunft (Gruppe I)
Mängel | in % | Bemerkung |
Abweichung von dem gebuchten Objekt | 10-15 | je nach Entfernung |
Abweichende örtliche Lage (Strandentfernung) | 10-15 | |
Abweichende Art der Unterbringung im gebuchten Hotel (Hotel statt Bungalow, abweichendes Stockwerk) | 10-15 | |
Abweichende Art der Zimmer | ||
a) Doppel- statt Einzelzimmer | 20 | |
b) Dreibett- statt Einzelzimmer | 25 | |
c) Dreibett- statt Doppelzimmer | 20-25 | Entscheidend, ob Personen der gleichen Buchung oder Unbekannte zusammengelegt werden |
d) Vierbett- statt Doppelzimmer | 20-30 | Entscheidend, ob Personen der gleichen Buchung oder Unbekannte zusammengelegt werden |
Mängel in der Ausstattung des Zimmers | ||
a) zu kleine Fläche | 5-10 | |
b) fehlender Balkon | 5-10 | bei Zusage/je nach Jahreszeit |
c) fehlender Meerblick | 5-10 | bei Zusage |
d) fehlendes (eigenes) Bad/WC | 15-25 | bei Buchung |
e) fehlendes (eigenes) WC | 15 | |
f) fehlende (eigene) Dusche | 10 | bei Buchung |
g) fehlende Klimaanlage | 10-20 | bei Zusage/je nach Jahreszeit |
h) fehlendes Radio/TV | 5 | bei Zusage |
i) zu geringes Mobiliar | 5-15 | |
j) Schäden (Risse, Feuchtigkeit etc.) | 10-50 | |
k) Ungeziefer | 10-50 | |
Ausfall von Versorgungseinrichtungen | ||
a) Toilette | 15 | |
b) Bad/Warmwasserboiler | 15 | |
c) Stromausfall/Gasausfall | 10-20 | |
d) Wasser | 10 | |
e) Klimaanlage | 10-20 | je nach Jahreszeit |
f) Fahrstuhl | 5-10 | je nach Etage |
Service | ||
a) vollkommener Ausfall | 25 | |
b) schlechte Reinigung | 10-20 | |
c) ungenügender Wäschewechsel (Bettwäsche, Handtücher) | 5-10 | |
Beeinträchtigungen | ||
a) Lärm am Tage | 5-25 | |
b) Lärm in der Nacht | 10-40 | |
c) Gerüche | 5-15 | |
Fehlen der (zugesagten) Kureinrichtungen (Thermalbad, Massagen) | 20-40 | je nach Art der Projektzusage (z.B. Kururlaub) |
Alle Angaben ohne Gewähr! |
Minderungen durch Mängel in der Verpflegung (Gruppe II)
Mängel | in % | Bemerkung |
Vollkommener Ausfall | 50 | |
Inhaltliche Mängel | ||
a) eintöniger Speisenzettel | 5 | |
b) nicht genügend warme Speisen | 10 | |
c) Verdorbene (ungenießbare) Speisen | 20-30 | |
Service | ||
a) Selbstbedienung (statt Kellner) | 10-15 | |
b) lange Wartezeiten | 5-15 | |
c) Essen in Schichten | 10 | |
d) Verschmutzte Tische | 5-10 | |
e) Verschmutztes Geschirr, Besteck | 10-15 | |
Fehlende Klimaanlage im Speisesaal | 5-10 | bei Zusage |
Alle Angaben ohne Gewähr! |
Minderungen durch Mängel beim Transport (Gruppe III)
Mängel | in % | Bemerkung |
Zeitlich verschobener Abflug über 4 Stunden hinaus | 5 | des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere Stunde |
Ausstattungsmängel | ||
a) Niedrigere Klasse | 10-15 | |
b) Erhebliche Abweichung vom normalen Standard | 5-10 | |
Service | ||
a) Verpflegung | 5 | |
b) Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung (Radio, Film, etc.) | 5 | |
Auswechslung des Transportmittels | der auf die Transportverzögerung entfallende anteilige Reisepreis | |
Fehlender Transfer vom Flugplatz (Bahnhof) zum Hotel | Kosten des Ersatztransportmittels |
Minderungen durch sonstige Mängel (Gruppe IV)
Mängel | in % | Bemerkung |
Fehlender oder verschmutzter Swimmingpool | 10-20 | bei Zusage |
Fehlendes Hallenbad | bei Zusage | |
a) bei vorhandenem Swimmingpool | 10 | soweit nach Jahreszeit benutzbar |
b) bei nicht vorhandenem Swimmingpool | 20 | |
Fehlende Sauna | 5 | bei Zusage |
Fehlender Tennisplatz | 5-10 | bei Zusage |
Fehlendes Mini-Golf | 3-5 | bei Zusage |
Fehlende Segelschule, Surfschule, Tauchschule | 5-10 | bei Zusage |
Fehlende Möglichkeit zum Reiten | 5-10 | bei Zusage |
Fehlende Kinderbetreuung | 5-10 | bei Zusage |
Unmöglichkeit des Badens im Meer | 10-20 | je nach Prospektbeschreibung und zumutbarer Ausweichmöglichkeit |
Verschmutzter Strand | 10-20 | bei Zusage |
Fehlende Strandliegen, Sonnenschirme | 5-10 | Je nach Ersatzmöglichkeit |
Fehlende Snack- oder Strandbar | 0-5 | bei Zusage |
Fehlendes Restaurant oder Supermarkt | bei Zusage/je nach Ausweichmöglichkeit | |
a) bei Hotelverpflegung | 0-5 | |
b) bei Selbstverpflegung | 10-20 | |
Fehlende Vergnügungseinrichtungen (Disco, Nightclub, Kino, Animateure) | 5-15 | bei Zusage |
Fehlende Boutique oder Ladenstraße | 0-5 | je nach Ausweichmöglichkeit |
Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten | 20-30 | des anteiligen Reisepreises je Tag des Landausflugs |
Fehlende Reiseleitung | ||
a) bloße Organisation | 0-5 | |
b) bei Besichtigungsreisen | 10-20 | |
c) bei Studienreisen mit wissenschaftlicher Führung | 20-30 | bei Zusage |
Zeitverlust durch notwendigen Umzug | ||
a) im gleichen Hotel | 1/2 Tag | anteiliger Reisepreis für halben Tag |
b) in anderes Hotel | 1 Tag | anteiliger Reisepreis für einen Tag |
Alle Angaben ohne Gewähr! |
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