Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsklauseln, die eine Vertragspartei (= Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt. Im BGB finden sich Regelungen für die AGB´s in den §§ 305 bis 310.
Eine Legaldefinition der AGB findet sich in § 305 Abs. 1 BGB. Danach müssen die AGB vorformuliert, für eine Vielzahl von Verträgen geeignet und von einer Vertragspartei (= Verwender) bei Vertragsschluss gestellt sein.
Vorformuliert sind die Bedingungen, wenn sie schon zur Zeit des Vertragsschlusses bereit liegen und nicht erst geschrieben werden müssen.
Für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind Klauseln, bei denen eine mehrfache Verwendung geplant ist.
Die Klauseln sind vom Verwender gestellt, wenn sie auf ein einseitiges Verlangen hin in den Vertrag mit einbezogen werden sollen.
Für die wirksame Einbeziehung der AGB´s müssen sie der Inhaltskontrolle nach §§ 309, 308 und 307 BGB Stand halten.