Gesetzliche Schuldverhältnisse
Ein gesetzliches Schuldverhältnis entsteht durch die Verwirklichung eines gesetzlichen Tatbestandes. Der Schuldner schuldet, unabhängig von seinem Willen, somit dem Gläubiger kraft Gesetzes eine bestimmte Rechtsfolge.
In den nachfolgenden Beiträgen sollen die Geschäftsführung ohne Auftrag, das Bereicherungsrecht, das Deliktsrecht sowie die Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche kurz erläutert werden. Dadurch wird dem Leser ermöglicht, ein Gefühl für die Systematik der gesetzlichen Schuldverhältnisse zu entwickeln und diese in Sachverhalten selbstständig zu erkennen.