Tanzkunst/Pantomime nach § 2 I Nr. 3 UrhG
Nur die tänzerische Darbietung unterfällt der Nr. 3. Die dazugehörige Musik ist ein Fall von Nr.2.
Die Werke der Pantomime sind geprägt durch die Körpersprache (Bewegungen und Mimik).
Nur die tänzerische Darbietung unterfällt der Nr. 3. Die dazugehörige Musik ist ein Fall von Nr.2.
Die Werke der Pantomime sind geprägt durch die Körpersprache (Bewegungen und Mimik).