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Entstehungsgeschichte des Wettbewerbsrechts

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist ein Bundesgesetz. Bundesgesetze werden vom Deutschen Bundestag verabschiedet und stehen damit über allen anderen deutschen Rechtsnormen.

Phasen des UWG | Entstehungsgeschichte des Wettbewerbsrechts

Das UWG hat seit seiner Begründung im Jahre 1896 zahlreiche Änderungen durchgemacht. In der Fassung von 1909 gab es zum ersten Mal eine Generalklausel und der Schutzzweck galt nur den Mitbewerbern und nicht den Verbrauchern. Die Neufassung in 2004 brachte eine Neuauflage der Generalklausel mit sich, welche durch die §§ 4-7 UWG konkretisiert wurde.

Wesentliche Änderungen des UWG von 2008 waren die Aufspaltung des § 3 UWG in eine Generalklausel (Absatz 1) und in eine Klausel für Verbraucher (Absatz 2) und aus der „Wettbewerbshandlung“ in § 2 I Nr. 1 UWG wurde die „geschäftliche Handlung“.

Die UWG-Reform von 2015 brachte neue Definitionen in § 2 I Nr. 8 (wesentliche Beeinflussung) und § 2 I Nr. 9 (geschäftliche Entscheidung) und eine Änderung des Verbraucherbegriffes in § 2 II UWG (von einem unkritischen Durchschnittsverbraucher zu einen durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher) mit sich.

Anhand des Wandels des UWG ist klar zu erkennen, dass die zunehmende Europäisierung und der mit ihr wachsende Verbraucherschutzgedanke das Leitbild des UWG wesentlich mitgeprägt haben. Das UWG ist ein gutes Beispiel dafür, welchen Wandlungen Gesetze unterworfen sind.

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