Rechtsquellen im Wettbewerbsrecht
Hinsichtlich der Europäischen Union muss zwischen dem primären und dem sekundären Unionsrecht unterschieden werden:
Das Primärrecht umfasst insbesondere die Grundfreiheiten, wie die Dienstleistungsfreiheit und die Warenverkehrsfreiheit.
Das Sekundärrecht besteht zum größten Teil aus Richtlinien, welche spezielle Regelungen zum Lauterkeitsrecht beinhalten.
Auf nationaler Ebene ist das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) grundlegend für das Wettbewerbsrecht im engeren Sinne.