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Was ist Deliktsrecht?

Das Deliktsrecht wird auch als Recht der unerlaubten Handlung bezeichnet. Es ist in den §§ 823 bis 853 BGB zu finden. Es entsteht, ohne dass eine vertragliche Beziehung zwischen den Parteien besteht. Somit zählt das Deliktsrecht zu den gesetzlichen Schuldverhältnissen.

Es regelt in § 823 Abs. 1 BGB, unter welchen Voraussetzungen jemand für einen Schaden, den ein anderer an Rechtsgütern oder absoluten Rechten erleidet, ersatzpflichtig ist. Zu den Rechtsgütern zählen das Leben, Körper und Gesundheit, die Freiheit und das Eigentum.  Das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zählen zu den absoluten Rechten.

Zudem muss eine Verletzungshandlung, Kausalität (= Ursächlichkeit der Verletzungshandlung für einen Schaden an einem Rechtsgut oder absoluten Recht), Rechtswidrigkeit und ein Verschulden (+ Verschuldensfähigkeit nach §§ 827, 828 BGB) gegeben sein, damit als Rechtsfolge ein Schadensersatzanspruch entsteht.

Deliktsrecht - Was ist Deliktsrecht? | Wirtschaftsprivatrecht für Nichtjuristen

In § 823 Abs. 2 BGB ist die deliktische Haftung bei der Verletzung eines Schutzgesetzes normiert. Ein Schutzgesetz dient dem Schutz der Allgemeinheit und wird zumeist durch die ständige Rechtsprechung zu einem Schutzgesetz erklärt. Beispiele für Schutzgesetze sind Normen aus dem Strafgesetzbuch oder § 3 der Straßenverkehrsordnung.

Andere deliktische Normen sind die Haftung des Tierhalters nach § 833 BGB oder die Haftung des Grundstücksbesitzers nach § 836 BGB.

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