Unternehmensformen im Überblick
In Deutschland existieren viele unterschiedliche Unternehmensformen. Dabei unterscheidet man zum einen die Personengesellschaften und zum anderen die Kapitalgesellschaften.
Zu den Personengesellschaften zählen unter anderem die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) oder das Einzelunternehmen.
Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person. Sie ist dennoch Trägerin von Rechten und Pflichten. Sie verfügt über eine eingeschränkte Rechtsfähigkeit. Eine Personengesellschaft ist der Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, die ein gemeinsames Ziel verwirklichen möchten. Für die Gründung einer Personengesellschaft ist kein Mindestkapital notwendig.
Die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder die eingetragene Genossenschaft (eG) gehören zu den Kapitalgesellschaften.
Eine Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person, die auf einem Gesellschaftsvertrag beruht. Prägend ist zudem, dass Kapitalgesellschaften über eine eigene Rechts- und Parteifähigkeit verfügen. Auch der Gründungsvorgang zieht sich über mehrere Schritte hin. Bei der Gründung von Kapitalgesellschaften ist ein Mindestkapital notwendig. Die Höhe wird durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Eine GmbH benötigt als Mindestkapital für ihre Gründung 25.000 Euro (§ 5 Abs. 1 GmbHG) und eine Aktiengesellschaft 50.000 Euro (§ 7 AktG).